Sie können aber lokal sehr einschneidend sein
Rutschungen und Hangmuren treten überall in der Schweiz auf. Sie gehören aber national betrachtet nicht zu den grössten Schadensverursachern. Sie können aber lokal sehr einschneidend sein, wie beispielsweise 1994 im freiburgischen Falli-Hölli, als eine ganze Ferienhaussiedlung mit 37 Häusern von einer Rutschung mitgerissen und zerstört wurden.
Je nach Tiefe der Gleitfläche werden Rutschungen als flach-, mittel- und tiefgründig bezeichnet. Unterschieden wird zudem, ob sie sich permanent oder spontan bewegen. Ist die Rutschmasse breiartig mit einem hohen Wasseranteil, spricht man von Hangmuren.
Im Gegensatz zu den Hangmuren werden Murgänge nicht zu den Rutschprozessen gezählt. Murgänge entstehen im Gerinne eines Fliessgewässers. Nicht selten führen Rutschungen zu sekundärem Steinschlag aus der Rutschmasse.
Auswirkungen Klimawandel
Klimawandel führt zu Rutschungen
Infolge des Klimawandels werden Starkniederschläge häufiger und intensiver. Die Böden in Hanglagen saugen sich voll und können vermehrt zu flach- bis mittelgründigen Erdrutschen und Hangmuren führen. Zudem kommt es aufgrund des Rückgangs der Gletscher zu instabileren Hängen. Ein Beispiel dafür ist die grosse Rutschung Moosfluh im Aletschgebiet (VS), wo der Hang aufgrund des Gletscherrückgangs bis zu 30 Meter pro Jahr rutscht.
Zudem kommt es aufgrund des Rückgangs der Gletscher zu instabileren Hängen
Überwachungen und Schutzmassnahmen
Überwachungen und Schutzmassnahmen
Die Schäden durch Rutschungen konnten mittels verschiedener Massnahmen in den letzten Jahren reduziert werden. Dafür dienen Gefahrenkarten, Überwachungen (wie in Moosfluh, Aletsch) oder gezielte bauliche Schutzmassnahmen (wie Dämmen oder Drainagen). Aber auch eine angepasste Bauweise und nicht zuletzt Evakuations- und Umsiedlungsanordnungen helfen, Schäden zu verringern.
Wirkungsvolle Massnahmen
Wirkungsvolle Massnahmen
Die Kantone und Gemeinden tragen mit ihren Raumplanungsinstrumenten und ihrer Bewilligungspraxis massgeblich zur Minderung der Risiken durch Rutschprozesse bei. Eigentümerinnen und Eigentümer können sich und ihre Gebäude mit einer gefahrenangepassten Bauweise schützen. Beispiele für Massnahmen sind:
Raumplanerische Massnahmen
- Die Siedlungsentwicklung in ungefährdeten Gebieten planen
- Differenzierte Gefahrenzonen ausscheiden und Nutzungen einschränken
- Bauverbote in stark gefährdeten Gebieten erlassen
- Auflagen für Neu- und Umbauten in gefährdeten Gebieten beschliessen
Technische Massnahmen
- Bauten und Anlagen in robuster Bauweise erstellen
- Oberflächenwasser fassen und kontrolliert ableiten
- Drainagen, offene Entwässerungsgräben und -stollen bauen
- Schutzbauwerke wie Hangmurennetze, Hangverbauungen oder Schutzdämme erstellen
- Bestehende Schutzbauten unterhalten und instandstellen
- Abflusskorridore der Gewässer in Rutschgebieten freihalten
Biologische Massnahmen
- Potentielle Rutschgebiete mit geeigneten Baumarten bestocken (gegen flach- und mittelgründige Rutschungen)
- Bestehende Schutzwälder pflegen
Organisatorische Massnahmen
- Bekannte Rutschgebiete überwachen
- Warn- und Alarmdispositive aufbauen
- Evakuationspläne erstellen
- Verkehrsachsen und Wanderwege (temporär) sperren
- Umsiedlungen planen
Risikokommunikation in Brienz (GR)
Dank permanenter Überwachung und einer angeordneten Evakuation kam es in der Gemeinde Albula nicht zu einer Katastrophe. Die bestehenden Unsicherheiten in der Entwicklung wurden transparent kommuniziert. Die Gemeinde und der Kanton informierten die Betroffenen laufend und umfassend.
Chronik
Kaskade von Naturgefahren
Kaskade von Naturgefahren
Bisweilen kommt es bei Naturgefahren zu einer Verkettung von Ereignissen. Rutschungen können für weitere Naturgefahren eine Rolle spielen:
Fels- und Bergsturz
Rutschungen und Hangmuren können einen sekundären Stein- oder Blockschlag auslösen.
Wassergefahren
Grosse Rutschungen und insbesondere Hangmuren können zu Verklausungen von Fliessgewässern oder zu Schwallwellen führen.
Weitere Informationen zu Rutschungen finden Sie unter