Risikodialog - gemeinsam erarbeiten

Eine zentrale Rolle spielen dabei verschiedene Akteurinnen und Akteure:  

  • Bund, Kantone und Gemeinden für die Sicherheit der Bevölkerung sowie erheblicher Sachwerte;  
  • Anlagebetreiber für ihre Infrastrukturen; 
  • Eigentümerinnen und Eigentümer für ihre Liegenschaften; 
  • Versicherungen als Risikoträger; 
  • sowie alle Personen und Institutionen, die für ein anderes Schutzgut verantwortlich sind. 

Unter Einbezug von allen

Das Konzept des Integralen Risikomanagements ist heute weitgehend bekannt und akzeptiert. Was aber oftmals fehlt, ist der Dialog unter Einbezug aller Akteurinnen und Akteure. Häufig handeln die einzelnen Verantwortungstragenden eigenständig, unkoordiniert und vor allem: nicht gemeinsam.  

Unter Einbezug aller Verantwortlichen und Betroffenen

Ein erfolgreiches Integrales Risikomanagement setzt einen intensiven, frühzeitigen Risikodialog zwischen allen Beteiligten voraus: den Verantwortlichen, den Risikotragenden und den Betroffenen. Bei diesem Prozess  

  • sind alle Akteurinnen identifiziert und frühzeitig eingebunden; 
  • sind die Bedürfnisse und Ziele formuliert und allen bekannt; 
  • werden die angemessene Sicherheit definiert sowie die Projektziele gemeinsam festgelegt; 
  • wird gemeinsam eine optimale Lösung bzw. Massnahmenkombination erarbeitet; 
  • gibt es einen bewussten Entscheid zum verbleibenden Risiko. 

 

Der Risikodialog ist Voraussetzung dafür, dass Massnahmen und verbleibende Risiken breit akzeptiert und solidarisch getragen werden können. 

Der Risikodialog ist Voraussetzung dafür, dass Massnahmen und verbleibende Risiken breit akzeptiert und solidarisch getragen werden können.

Keine gleiche Sicherheit

Keine gleiche Sicherheit

PLANAT fördert das Verständnis dafür, dass die Sicherheit gemeinsam, partizipativ und nach einem vergleichbaren Vorgehen entwickelt wird. Das bedingt, dass alle Beteiligten – Verantwortliche und Betroffene – ergebnisoffen in diesen Prozess einsteigen, und folglich nicht überall die gleiche Sicherheit angestrebt wird. Die drei Fragen des IRM bilden auch hierfür die Leitplanken: 

Was kann passieren?

Welche Risiken gibt es? Die Akteurinnen und Akteure gewinnen ein gemeinsames Verständnis der vorhandenen und zukünftigen Risiken

Was darf passieren?

Welche Risiken sind zumutbar und tragbar? Die Akteurinnen und Akteure bewerten die Risiken und leiten daraus die angestrebte Sicherheit ab. Als Orientierungshilfe dienen die Empfehlungen des Sicherheitsniveau von PLANAT. Im gemeinsamen Prozess ermitteln sie, welche Risiken und Auswirkungen im konkreten Fall tragbar – und zudem akzeptierbar – sind. 

Was ist zu tun?

Welche Massnahmen sind zu welchem Aufwand und mit welchen Einschränkungen sinnvoll? Die Akteurinnen und Akteure einigen sich gemeinsam auf die für diesen Fall optimale Massnahmenkombination.

Hilfestellungen

Hilfestellungen fürs Schaffen einer angemessenen Sicherheit

Wie eine Mitwirkung mit allen Beteiligten erfolgreich durchgeführt werden kann, zeigt der Bund in seinem Handbuch für die Partizipation bei Wasserbauprojekten (admin.ch) 

Das Projekt Gemeinsame Risikobetrachtung von Naturgefahren fand im Rahmen des Pilotprogramms Anpassung an den Klimawandel statt. Entstanden ist eine Weiterbildung zum Reiseleiter/-in zum akzeptierten Risiko (RAR)

Letzte Änderung: 03.04.2024